/ Welche Webseiten können bei SHOPVOTE eingetragen werden?

Grundsätzlich können alle Unternehmen ihre Webseiten eintragen, die darüber ihren Kunden Produkte, Waren oder Dienstleistungen anbieten und verkaufen. Folgende Bedingungen gelten für eingetragene Seiten:

  • Die Webseite muss Produkte, Waren oder Dienstleistungen anbieten.
  • Die angebotenen Produkte, Waren oder Dienstleistungen müssen auf der eingetragenen Webseite kaufbar oder buchbar sein.
  • Der Betreiber der Webseite muss selbst der Verkäufer sein.
  • Die angebotenen Produkte, Waren oder Dienstleistungen dürfen nicht per Frame in die Webseite eingebunden sein.

Folgende Seiten werden i.d.R. von der Eintragung ausgeschlossen:

  • Webseiten, die sich im Aufbau befinden, nicht vollständig erreichbar sind oder Demonstrationszwecken dienen.
  • Webseiten, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen.
  • Webseiten, die durch die angebotenen Produkte, Waren, Dienstleistungen oder andere Inhalte geeignet sind, den Ruf von SHOPVOTE zu gefährden.

Wird Ihre angemeldete Webseite von uns abgelehnt, werden Sie darüber per Mail informiert. Sollten Sie der Ansicht sein, dass unsere Ablehnung nicht zutreffend ist, senden Sie uns bitte eine E-Mail.

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